Da sie der Ansicht sind, dass ihre Schule ihre Datenschutzrechte verletze, haben zwei Schüler*innen des oberschwäbischen Gymnasiums bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, offiziell Beschwerde nach Art. 57 DSGVO eingereicht.